Informationsveranstaltungen zu

Vortrag „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung! Wer hilft mir, wenn….?

In regelmäßigen Abständen bieten wir Veranstaltungen zu folgenden Themen an: 

 

Die Vorsorgevollmacht:

Viele Menschen sind der Meinung, dass es in jungen Jahren nicht notwendig ist, Vorsorge zu treffen: man fühlt sich gesund und fit, Vorsorge zu treffen ist scheinbar nur etwas für Ältere. Dabei kann es jeden zu jeder Zeit treffen: Ereignisse wie ein Verkehrsunfall mit schweren Gehirnverletzungen, eine ernsthafte Erkrankung, ein Schlaganfall können Ursache dafür sein, dass man seine Entscheidungen nicht mehr selbständig treffen kann. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Ehepartner oder erwachsene Kinder dann die Entscheidungen treffen können. Sie sind weder der gesetzliche Vertreter, noch ohne Vorsorgevollmacht bevollmächtigt.

In der Veranstaltung wird auf die Frage eingegangen, was man unter einer Vorsorgevollmacht versteht. Was geschieht, wenn ich keine Vorsorge getroffen habe? Muss ich die Vollmachten selbst formulieren oder kann ich auf vorhandene Formulare zurückgreifen?

 

Die Patientenverfügung

Die meisten Menschen sterben heute nicht mehr zuhause, sondern in einem Krankenhaus oder in einem Seniorenheim. Weiterhin ermöglicht der wissenschaftliche und technische Fortschritt, dass man heute schwerstkranken Menschen helfen kann, für die es früher keine Rettung gegeben hätte. Während diese Perspektive für viele Menschen Hoffnung und Chancen bietet, haben andere Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung durch die moderne Apparatemedizin.  Dabei hat jeder Mensch das Recht, für sich zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden sollten.

Ärzte brauchen für jede Behandlung die Zustimmung des Betroffenen. Solange der Mensch noch entscheidungsfähig ist, kann er selbst die Zustimmung erteilten. Problematisch ist aber die Feststellung des Willens eines Menschen, der nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. In diesem Fall kann eine Patientenverfügung hilfreich sein.

In dieser Veranstaltung sollen Fragen beantwortet werden, wie z.B. kann/soll ich die Patientenverfügung selbst formulieren, kann ich auf vorhandene Formblätter zurückgreifen. Welche Folgen hat es, wenn ich eine Patientenverfügung erstelle und kann ich diese auch widerrufen?

 

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Betreuungskurs

 

Auch in diesem Jahr möchten wir eine Vortragsreihe zu dem Thema anbieten:

„Die gesetzliche Betreuung und die damit verbundenen Aufgaben des gesetzlichen Betreuers.“

 

Daher bieten wir 3 Veranstaltungen wie folgt an:

Betreuungsverfahren, Betreuerauswahl, Allgemeinde Pflichten, Rechtsstellung des Betreuten

Referentin: Mirjam Minder, AWO Betreuungsverein Trier – Saarburg e.V.

Die Aufgabenkreise eines gesetzlichen Betreuers

Referentin: Mirjam Minder, AWO Betreuungsverein Trier – Saarburg e.V.

Das Ende der Betreuung, Abschließende Betreuerpflichten                                 

Referent: Mirjam Minder, AWO Betreuungsverein Trier – Saarburg e.V.  

 

Termine werden noch bekannt gegeben !