Die Vermögenssorge

Zu Beginn der Betreuung ist ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, in dem

 

  • Grundstücke
  • Giro- und Sparkonten
  • Depot
  • wertvoller Hausrat
  • Verbindlichkeiten
  • Einnahmen
  • Ausgaben

aufzulisten sind und durch Belege nachgewiesen werden müssen.


Ein gesetzlicher Betreuer hat über ein vom BtGericht festgelegten Zeitraum eine Rechnungslegung zu erstellen, in dem Einnahmen und Ausgaben mit Belegen nachgewiesen werden müssen.
Eine Rechnungslegungspflicht entfällt, wenn er im verwandtschaftlichen Verhältnis steht oder als Vereinsbetreuer bestellt ist.

 

Das Vermögen des Betreuten ist mündelsicher in z.B. Sparbüchern, Bundesschatzbriefen oder Sachwerten anzulegen.

 

Genehmigungspflichtigte Handlungen sind:

  • Grundstücksangelegenheiten
  • Erbausschlagungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Kreditaufnahmen
  • Arbeitsverträge
  • Mietverträge
  • Lebensversicherungsverträge