Vorsorgevollmacht
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass ein Ehepartner oder die erwachsenen Kinder im Ernstfall Entscheidungen treffen können. Um aber eine vertraute Person mit der Durchsetzung der Interessen zu beauftragen, ist es sinnvoll eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Mit deren Hilfe kann man den Menschen bevollmächtigen, dem man am meisten vertraut. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten sind dabei sehr vielfältig:
- Generalvollmacht
- Eine Vollmacht für bestimmte Aufgabenkreise
- Die Benennung mehrerer Bevollmächtigter
Allerdings deckt die Generalvollmacht nicht alle Bereiche ab. Der Generalbevollmächtigte kann keine Entscheidungen bezüglich ärztlicher Untersuchungen, Heilbehandlungen oder medizinischer Eingriffe treffen, wenn diese mit Lebensgefahr oder einer andauernden Schädigung verbunden sind. Auch notwendige Unterbringungen in geschlossenen Einrichtungen oder das Anordnen von freiheitsbeschränkenden Maßnahmnen sind ausgenommen. Dies dient dem alleinigen Schutz des Vollmachtgebers.
Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich abgefasst werden. Zusätzlich kann die Unterschrift von der Betreuungsbehörde oder dem Gericht beglaubigt werden.
Auch sollte die Vollmacht über den Tod hinaus gelten, um Bestattungs- und Nachlassangelegenheiten regeln zu können.
Bei Auswahl mehrerer Bevollmächtigter muss geklärt sein, ob diese alleine oder nur gemeinsam entscheidungsbefugt sind.
Die Vorsorgevollmacht soll an einem sicheren Ort hinterlegt sein. Der / die Bevollmächtigten sollte(n) vom diesem unterrichtet sein. Auch kan die Vollmacht an den Bevollmächtigten im Original ausgehändigt werden.
Aber: hier besteht die Möglichkeit des Mißbrauchs, da die Vollmacht bereits nun schon verwendet werden kann.
Man kann die Vorsorgevollmacht auch bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
AWO Betreuungsverein
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